Hörerinnen und Hörer
Das Lehrangebot der ETH Zürich steht zum gr?ssten Teil allen interessierten Personen offen. Gem?ss Zulassungsverordnung der ETH Zürich besteht jedoch kein Anspruch auf Zulassung.
Eine als H?rer/in registrierte Person
- hat an der ETH Zürich keinen Studierenden-Status
- erh?lt keine Teilnahmebest?tigung für den Besuch von Lehrveranstaltungen
 
- ist nicht berechtigt, Leistungskontrollen/Prüfungen abzulegen
- ist nicht berechtigt, ECTS Kreditpunkte zu erwerben
- kann keinen ETH-Abschluss oder Diplom erwerben
 
- erh?lt keine ETH Studierenden-Karte
Angehende Doktorierende der ETH Zürich oder künftige Studierende von Joint Master-Programmen, die gemeinsam von anderen Universit?ten mit der ETH Zürich angeboten werden, dürfen sich auf keinen Fall zus?tzlich als H?rer/innen registrieren.
 
            Kanzlei
    
    
            ETH Zürich
                    R?mistrasse 101
                HG F 19
                8092 
                Zürich
            Schweiz
            
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