Foyers/Ausstellungsflächen
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(Oliver Bartenschlager)
Die Nutzung von Foyers/Ausstellungsfl?chen ist – je nach Gr?sse, Dauer und Art der Veranstaltung – bewilligungspflichtig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen und beantragen Sie gegebenenfalls frühzeitig eine Bewilligung.
Hier erfahren Sie, ob Ihre Veranstaltung bewilligungspflichtig ist und k?nnen bei Bedarf auch eine Bewilligung beantragen: Bewilligungen
Brandschutzauflagen
Die Brandschutzauflagen für Veranstaltungen in den Foyers/Ausstellungsfl?chen oder Aussenfl?chen an der ETH müssen eingehalten werden.
Es wird empfohlen, sich vor der Planung und Durchführung von Veranstaltungen über die geltenden Brandschutzauflagen zu informieren.
Fragen zu Brandschutzauflagen und relevante Sicherheitsanforderungen für Veranstaltungen k?nnen direkt an die gestellt werden.
Zentrum
* Die Foyers HG Audimax und HG Semperaula geh?ren jeweils zum Raum (HG F 30/Audimax bzw. HG G 60/Semperaula) und k?nnen nicht separat reserviert werden.
Nutzungsinformationen Hauptgeb?ude
- Download Nutzungsbestimmungen Semperaula (PDF, 106 KB)
- Download Verhaltensregeln Semperaula (PDF, 521 KB)
- Download Weisung zur Nutzung der HG Haupthalle (PDF, 34 KB)
- Download Nutzungsinformation Foyer HG Audimax (PDF, 415 KB)
- Download Nutzungsinformation Galerie F-Stock (PDF, 577 KB)
- Download Nutzungsinformation Foyer HG Uhrenhalle (PDF, 478 KB)
Das Foyer LEE E 101 geh?rt zum Raum (LEE E 101) und kann nicht separat reserviert werden.
H?nggerberg
* Das Foyer HIT E 51 geh?rt zum Raum (HIT E 51) und kann nicht separat reserviert werden.