Erneuerung Aufenthaltsbewilligung

Als Mitarbeiter:in ausl?ndischer Herkunft brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung, die jeweils vor Ablauf erneuert werden muss. Dazu erhalten Sie vom Personenmeldeamt Ihres Wohnorts oder von Ihrer Wohnsitzgemeinde das Formular ?Verfallsanzeige?. Das Vorgehen ist abh?ngig von Ihrer Staatsangeh?rigkeit:

Für Angeh?rige von EU-27- und EFTA-Staaten

Für die Erneuerung Ihres Aufenthaltes müssen Sie sich pers?nlich beim Personenmeldeamt Ihres Wohnorts in der Stadt Zürich oder bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde melden. Sie ben?tigen einen gültigen Arbeitsvertrag.

Für Angeh?rige anderer Staaten

Für Angeh?rige von Nicht-EU-27- und Nicht-EFTA-Staaten ist der Ablauf für die Verl?ngerung der Aufenthaltsbewilligung wie folgt geregelt:

  1. Sie erhalten vom Personenmeldeamt Ihres Wohnorts oder von Ihrer Wohnsitzgemeinde das Formular ?Verfallsanzeige?.
  2. Sie ben?tigen eine Best?tigung vom Arbeitgeber. Die HR Administration wird Ihnen diese gerne ausstellen. Senden Sie uns das Formular per Post zu (ETH Zürich, HR Administration, Binzmühlestrasse 130, 8092 Zürich) oder per E-Mail an Ihre:m zust?ndige:m Personalsachbearbeiter:in.
  3. Sie reichen die Dokumente beim Personenmeldeamt Ihres Wohnorts oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein.
  4. Nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung laden Sie die Kopie in ETHIS hoch.

Bitte beachten Sie: Eine Erneuerung des Aufenthaltes kann nur ausgestellt werden, wenn der Arbeitsvertrag mit der ETH noch gültig ist oder entsprechend verl?ngert wurde.

Note for employees working as teaching assistants:

You are classified as a secondary income, so the expiry notice does not need to be signed by ETH Zurich.

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