Praktikant:innen
Sie kommen als Praktikantin oder Praktikant an die ETH Zürich.
Staatsangeh?rige aus einem EU-27- oder EFTA-Staat müssen sich nach Ankunft in der Schweiz mit den n?tigen Unterlagen gem?ss Aufenthaltsstatus* auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in Zürich anmelden. Diese Anmeldung muss innert 14 Tagen nach der Einreise und sp?testens vor Vertragsbeginn erfolgen.
Weitere Informationen zur Anmeldung in der Schweiz finden Sie im Staffnet.
Angeh?rige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten ben?tigen eine von der Arbeitsmarktbeh?rde bewilligte Zulassung für Einreise, Aufenthalt und Erwerbst?tigkeit (Visumserm?chtigung für visumspflichtige Personen oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung für nicht-visumspflichtige Personen, siehe auch Visum für Nicht-EU/EFTA-Staatsangeh?rige).
Voraussetzung
- Das Praktikum muss ein obligatorischer Teil des Studiengangs sein und dies muss, durch ein offizielles Schreiben der Universit?t best?tigt werden
- Die Studierenden müssen w?hrend der gesamten Dauer des Praktikums immatrikuliert bleiben (Praktikum nicht m?glich nach Uniabschluss)
- Pro Studienabschnitt (Bachelor/Master) wird nur ein Pflichtpraktikum gew?hrt
- Das Praktikum muss bezahlt sein, in der Regel mindestens 2000 CHF pro Monat
- Sie haben bereits eine Stellenzusage als Praktikant/in von einem Institut/einer Professur der ETH oder stehen in Kontakt mit der Austauschorganisation externe Seite IAESTE.
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
Die maximale Aufenthaltsdauer betr?gt 12 Monate.
Das Gesuch wird durch die Austauschorganisation externe Seite IAESTE geprüft und eingereicht.
Zum Ablauf:
- Das Gesuch für die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung wird von der Arbeitgeberin (ETH Zürich) bei IAESTE eingereicht.
- Die Visumserm?chtigung oder die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung wird den künftigen Mitarbeitenden schriftlich von IAESTE zugestellt.
- Die Einreise in die Schweiz darf erst nach Erhalt der Zusicherung der Beh?rden erfolgen.
Bitte beachten Sie: Die Bewilligung ist grunds?tzlich nicht verl?ngerbar. Die beantragte Aufenthaltsdauer (Anzahl Monate) gilt.
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie: Das Amt für Wirtschaft ben?tigt 6 - 8 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches.
Unterlagen
Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:
- Amtliches Gesuch um Einreise
- CV
- Kopie Immatrikulationsbest?tigung der ausl?ndischen Hochschule
- Praktikumsbest?tigung der ausl?ndischen Hochschule mit Angaben zu Inhalt und Dauer des Praktikums sowie der expliziten Best?tigung, dass es sich bei diesem Praktikum um einen integrierten Bestandteil des Studiums handelt
- Bei Finanzierung über ein Stipendium ben?tigt es eine entsprechende schriftliche Best?tigung
- Kopie Pass
EU/EFTA-L?nder
Belgien, Bulgarien, D?nemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, ?sterreich, Polen, Portugal, Rum?nien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Ungarn und Zypern
Hinweis
Ab dem 1. Januar 2022 ist Kroatien ein EU-27-Land (ohne ?bergangsbestimmungen). Seit 2021 gelten für britische Staatsangeh?rige die gleichen Einreisebestimmungen wie für Drittstaatsangeh?rige.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte das Vizepr?sidium für Personalentwicklung und Leadership, die für Sie die individuelle Situation in Absprache mit dem Migrationsamt abkl?rt.