Rechtssammlung der ETH Zürich
Die systematische Rechtssammlung der ETH Zürich (RSETHZ) enth?lt die meistgebrauchten, für die ETH Zürich massgebenden Rechtserlasse. Sie wird vom Rechtsdie?nst zusammen mit dem Generalsekretariat der ETH Zürich geführt und aktualisiert.
Neben den Erlassen in der RSETHZ gilt für die ETH auch das übrige Bundesrecht externe Seite (Systematische Rechtssammlung [SR] des Bundes). Für Einzelfragen kann sogar kantonales Recht anwendbar sein externe Seite (z.B. Loseblattsammlung des Kantons Zürich [LS]?).
Zitierweise kurz: Organisationsverordnung ETH Zürich (RSETHZ 201.021) vom 21. November 2024. Beachten Sie, dass bei Zitieren immer das Inkrafttretensdatum zitiert wird, nicht das Datum ?Stand?.
Redaktion: Generalsekretariat?, ?