Deinventarisierung
Wird ein inventarisiertes Ger?t/Equipment verschrottet, verschenkt oder verkauft, muss es von der jeweiligen ETH-Einheit in der zentralen Inventardatenbank in ETHIS gel?scht werden. Diese L?schung muss vom/von der Budgetverantwortlichen und allenfalls der Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen (in Vertretung des VPF) best?tigt werden.
Die jeweilige Zust?ndigkeit ist abh?ngig vom ursprünglichen Anschaffungspreis:
- Ursprünglicher Anschaffungspreis ab CHF 10‘000 bis CHF 49‘999: Budgetverantwortliche/r unter Mitteilung an Departementscontroller/in bzw. den Abteilungscontroller/in, die Abteilung Rechnungswesen und die Abteilung Finanzdienstleistungen (Exportkontrolle)
- Ursprünglicher Anschaffungspreis von mehr als CHF 50'000: Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen (in Vertretung des Vizepr?sident für Forschung) unter Mitteilung an Departementsvorsteher/in bzw. Abteilungsleiter/in, Departements- bzw. Abteilungscontroller/in, die Abteilung Rechnungswesen sowie die Abteilung Finanzdienstleistungen (Exportkontrolle).
Bei allen Verk?ufen und Schenkungen sowie Ger?te-Ausleihen sind die von der Abteilung Rechnungswesen zur Verfügung gestellten Mustervertr?ge zu verwenden (siehe weiterführende Links unten).
Priorisierung
Im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der ETH Zürich soll eine Wiederverwendung des Ger?ts angestrebt werden.
Falls das Ger?t (mit einem ursprünglichen Anschaffungspreis ≥ CHF 50'000) noch funktionstüchtig oder reparierbar ist, gilt folgende Priorisierung bei der Deinventarisierung:
- ETH-interne Weitergabe
- Verkauf
- Schenkung
- Verschrottung
Falls das Ger?t (mit einem ursprünglichen Anschaffungspreis ≥ CHF 50'000) defekt ist, gilt folgende Priorisierung bei der Deinventarisierung:
- Schenkung
- Verschrottung
Prozess
- Vor der Deinventarisierung eines Ger?ts prüft die jeweilige Einheit (Professur, Gruppe, etc.), ob sonst jemand innerhalb des Departements Bedarf hat.
- Sollte dies nicht der Fall sein, ben?tigt die Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen eine entsprechende kurze Best?tigung durch den/die Departementsvorsteher/in (per E-Mail).
- Die Freigabe für Verkauf/Schenkung wird erteilt, wenn der/die K?ufer/in, resp. Begünstigte/r, feststehen. Folgende Informationen werden ben?tigt:
- Ausgefüllter Kauf- oder Schenkungsvertrag
- Informationen über den/die K?ufer/in und den Preis, resp. den/die Begünstigte
- Einbezug der Exportkontrolle wenn das Ger?t ins Ausland verkauft oder verschenkt wird
- Sobald der Verkauf, resp. die Schenkung, abgeschlossen ist, muss das Ger?t in der Inventardatenbank durch die jeweilige Einheit gel?scht werden.
- Die Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen best?tigt die L?schung
Weiterführende Links, Dokumente, Mustervertr?ge
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