Scientific Equipment Program
Wichtig
Neue Version der Richtlinien verfügbar (Januar 2026)
Die Richtlinien wurden leicht aktualisiert. Die neue Version finden Sie unter diesem Download Link (PDF, 229 KB).
?ffnung des Calls für Antr?ge ≤ 50'000 CHF
Dieser Call ist offen und Antr?ge k?nnen seit dem 15. Januar 2026 eingereicht werden.
?ffnung des Calls für Antr?ge > 50'000 CHF
Für Equipment Bedarf >CHF 50'000 k?nnen die Forschenden ihre Antr?ge im Rahmen des Calls mit Deadline 1. September 2026 einreichen. Dieser Call steht ab Anfang Juli auf der eResearch Plattform zur Verfügung.
SNF Finanzierung von Ger?ten
Per 1. Oktober 2025 nimmt der SNF in der Projektf?rderung ?nderungen vor. Der Maximalbetrag für Ger?te und Material von bleibendem Wert steigt auf 300'000 CHF. Weitere Details finden Sie auf der externe Seite SNF Webseite.
Das Ziel des Scientific Equipment Program (SEP) ist es, die Erneuerung, Aktualisierung und Anschaffung neuer wissenschaftlicher und technologischer Ger?tschaften, einschliesslich Computerhardware, Software und Cloud-Services, an der ETH Zürich zu erleichtern. Das SEP konzentriert sich auf die Unterstützung exzellenter Forschung mit einem besonderen Augenmerk auf die geteilte Nutzung. Das Programm unterstützt nur Investitionen, die das Budget der Antragstellenden übersteigen.
Es k?nnen Antr?ge für folgende Investitionen eingereicht werden:
- Anschaffung (Neu- und Ersatzinvestitionen) und umfassende Reparaturen von wissenschaftlichen Ger?ten für Forschung und Lehre
- IT-Hardware für die Forschung einschliesslich Anteile an zentralen Rechenservern und Speicher
- Wissenschaftliche Software und Cloud-Dienste
- Maschinen in den Werkst?tten der Departmente
Eine Liste des gef?rderten Equipments ab 2024 finden Sie geschützte Seite hier.
Es gibt drei F?rderlinien:
- Antr?ge ≤ CHF 50'000 werden von der Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen bearbeitet. Gesuche unter 10'000 CHF werden nicht berücksichtigt.
- Antr?ge > 50'000 CHF von Forschenden werden von der Forschungskommission der ETH Zürich beurteilt und von unabh?ngigen externen Experten begutachtet.
- Antr?ge > CHF 50'000 von departementalen Plattformen und Werkst?tten werden von der Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen bearbeitet (bei departementalen Werkst?tten in Zusammenarbeit mit techpool).
Für weitere Details wird auf die Download Richtlinien des Programms (PDF, 229 KB) verwiesen.
Die Hauptantragstellerin oder der Hauptantragsteller muss zu mindestens 50% an der ETH Zürich angestellt sein. Die Stelle muss unbefristet oder für mindestens drei Jahre nach dem Einreichungsdatum garantiert sein.
Gesuche werden nur berücksichtigt, wenn sie den Download Richtlinien des Programms (PDF, 229 KB) entsprechen. Vor allem muss das beantragte Equipment den Zielen des Programms entsprechen und die beantragte Summe muss das eigene Budget des Antragstellenden übersteigen. Nicht den Richtlinien entsprechende Antr?ge werden aus formalen Gründen abgelehnt.
Alle Antr?ge müssen elektronisch über eResearch eingereicht werden.
Ausserhalb der Bürozeiten kann bei Problemen mit der elektronischen Einreichung keine Unterstützung geleistet werden.
Die Frist für die Einreichung von Antr?gen > CHF 50'000 ist der 1. September, 17:00 Uhr Schweizer Ortszeit. Antr?ge unter CHF 50'000 k?nnen das ganze Jahr über zwischen dem 15. Januar und dem 30. November eingereicht werden.
Der Hauptantragsteller oder die Hauptantragstellerin wird in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Monaten nach Ablauf der Einreichefrist über den Entscheid benachrichtigt. Antr?ge, die 500'000 CHF übersteigen, müssen in der Schulleitung der ETH Zürich besprochen werden und k?nnen daher eine l?ngere Bearbeitungszeit beanspruchen.