Einreise ohne Visum

Bürger:innen aus EU/EFTA L?ndern

Falls Sie über eine EU-/EFTA-Staatsangeh?rigkeit verfügen, müssen Sie vor der Einreise in die Schweiz nichts unternehmen.

Sie sind jedoch verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft bei der Einwohnerkontrolle an Ihrem neuen Wohnort anzumelden und eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen.

Bürger:innen aus

Australien, Brunei, Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Grossbritannien

Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, ben?tigen Sie für die Einreise in die Schweiz kein Visum. Grunds?tzlich k?nnen Sie in die Schweiz einreisen und danach die Aufenthalts?bewilligung innerhalb von 14 Tagen bei Ihrem neuen Wohnort beantragen.

Für den Kanton Zürich ist es jedoch empfohlen, 2-3 Monate vor dem voraussichtlichen Einreisetermin eine Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Reichen Sie hierfür die gleichen Unterlagen wie Studierende mit Visumpflicht (aber anstelle von Visumsformular das externe Seite Gesuch um Einreisebewilligung, 1. Seite) via externe Seite Kontaktformular ein.

Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, ben?tigen Sie für die Einreise in die Schweiz kein Visum. Für den Kanton Basel-Stadt muss jedoch 2-3 Monate vor dem voraussichtlichen Einreisetermin eine Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung beantragt werden.

Reichen Sie die externe Seite aufgelisteten Dokumente (unter Abschnitt "Einreichung eines Gesuchs") in einem PDF via externe Seite Kontaktformular ein.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Staatssekretariats für Migration oder erkundigen Sie sich bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.

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