Mit gültiger Schengenaufenthaltsbewilligung

Studierende aus Drittstaaten mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung eines Schengen-Staates sind von der Visumspflicht befreit. Allerdings müssen sie die gleichen Unterlagen wie visumspflichtige Studierende vorlegen.

Grunds?tzlich k?nnen Sie in die Schweiz einreisen und danach die Aufenthalts?bewilligung innerhalb von 14 Tagen bei Ihrem neuen Wohnort beantragen.

Für eine Einreise ohne Visum müssen Bürger:innen aus Drittstaaten folgende Dokumente mit sich führen:

  • ein gültiges und anerkanntes Reisedokument
  • eine gültige Aufenthaltsbewilligung eines Schengen-?Landes oder ein gültiges D-?Visum eines Schengen-?Landes.

Für den Kanton Zürich sowie für den Kanton Basel-Stadt ist es jedoch empfohlen, 2-3 Monate vor dem voraussichtlichen Einreisetermin einen Visumsantrag zu stellen oder eine Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung zu beantragen.

Dokumente

Reichen Sie für die Beantragung einer Zusicherung dem Migrationsamt Zürich die gleichen Unterlagen wie Studierende mit Visumpflicht externe Seite via Kontaktformular ein.

Zus?tzlich müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

WICHTIG: Bei Fragen oder Unklarheiten zum Vorgehen bezüglich Einreise mit Schengen-Aufenthaltsbewilligung, kontaktieren Sie bitte immer direkt das externe Seite Migrationsamt Zürich.  

Reichen Sie die externe Seite aufgelisteten Dokumente (unter Abschnitt "Einreichung eines Gesuchs") in einem PDF externe Seite via Kontaktformular beim Migrationsamt Basel-Stadt ein.

WICHTIG: Bei Fragen oder Unklarheiten zum Vorgehen bezüglich Einreise mit Schengen-Aufenthaltsbewilligung, kontaktieren Sie bitte immer direkt das externe Seite Migrationsamt Basel-Stadt.  

WICHTIG: Bei Fragen oder Unklarheiten zum Vorgehen bezüglich Einreise mit Schengen-Aufenthaltsbewilligung, kontaktieren Sie bitte immer direkt das externe Seite Migrationsamt Basel-Stadt.  

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