Richtlinien & Rechtliches

Informieren Sie sich über internationale Richtlinien für digitale Zug?nglichkeit und über die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Web Content* Accessibility Guidelines WCAG

* ab der kommenden Version 3 der WCAG steht das Akronym für W3C Accessibility Guidelines

Die WCAG sind die unbestritten etablierten Richtlinien im Bereich der digitalen Barrierefreiheit weltweit. Sie werden von der gro?en Mehrheit der Industriel?nder als massgebliche Kriterien für Gesetze zur digitalen Zug?nglichkeit / Barrierefreiheit verwendet.

WCAG 2.2, die aktuelle W3C Recommendation: externe Seite https://www.w3.org/TR/WCAG22/

How to Meet WCAG (Quick Reference)

Die Seite externe Seite How to Meet WCAG (Quick Reference) bietet einen benutzerfreundlichen Zugang zu den WCAG-Richtlinien. Sie erm?glicht individuelle Filter und bietet direkte Links zu anderen unterstützenden Dokumenten.

Supporting documents

Der WCAG-Standard wird durch eine Reihe weiterer Dokumente mit Erl?uterungen und Techniken zur Umsetzung erg?nzt.

  1. WCAG 2 Standard:
    W3C Standard / Recommendation
  2. How to Meet WCAG 2:
    Anpassbare Schnellübersicht
  3. Techniques for WCAG 2:
    Instructionen für Entwickler
  4. Ausführliche Erl?uterungen mit Hintergrundinfos und Beispielen

Der Ursprung der WCAG: W3C WAI

Die externe Seite Web Accessibility Initiative (WAI) kann zu Recht als die weltweite Autorit?t in Sachen digitale Zug?nglichkeit / Barrierefreiheit angesehen werden. WAI ist ein integraler Bestandteil des World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium, das für die wichtigsten Webstandards wie HTML, XML, CSS, SVG und MathML verantwortlich ist.

Wir empfehlen das Webangebot der WAI als erste Anlaufstelle für digitale Zug?nglichkeit auf allen Ebenen.

Rechtliche Grundlagen für digitale Barrierefreiheit

Alle im Folgenden aufgeführten Gesetzestexte und Verordnungen beziehen sich direkt oder indirekt auf die WCAG. Die meisten auf externe Seite Konformit?tsstufe AA.

Schweiz

Schweizerische Bundesverfassung (BV, SR 101)
externe Seite Art. 8 Abs. 2 BV; Art. 8 Abs. 4 BV

Behindertengleichstellungsgesetz
externe Seite BehiG, SR 151.3 & BehiV (Verordnung)

externe Seite eCH-0059 Accessibility Standard Version 3.0

Bund, Kantone und Gemeinden haben sich verpflichtet, die Standards des Vereins eCH für verbindlich zu erkl?ren - insbesondere bei Beschaffungen im ?ffentlichen Dienst.

Die Schweiz hat auch die UNO-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet (siehe unten). Im Gegensatz zum Standard eCH-0059 hat diese auch Auswirkungen auf privatwirtschaftliche Anbieter.

International

Vereinte Nationen UN:

externe Seite UN BRK, SR 0.109, esp. articles 9 & 21

Europ?ische Union:

United States:

externe Seite Section 508 of the Rehabilitation Act

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