Nachteilsausgleich
Wenn Studierende aufgrund einer Behinderung individuelle Anpassungen bei
 Leistungskontrollen ben?tigen, wird dies an der ETH mittels eines vom Prorektor Studium verfügten Nachteilsausgleichs (NTA) geregelt (geschützte Seite NTA-Prozess an der ETH).
Neuer Prozess ab HS25
Für Semesterend- und Sessionsprüfungen werden Examinierende ab Oktober 2025 zentral über Nachteilsausgleiche in ihren Leistungskontrollen informiert.
Das ist eine ?bergangsl?sung, bis der NTA-Prozess im Digitalen 365体育官网_365体育备用【手机在线】 komplett integriert wird.
Aufgaben der Examinierenden
Die Aufgaben unterscheiden sich abh?ngig von der Form der Leistungskontrolle:
Examinierende
- rufen die Nachteilsausgleiche für ihre Leistungskontrolle ab.
- best?tigen den Studierenden den Erhalt der Informationen zu deren NTA und sichern die Umsetzung der Massnahmen zu.
- setzen die NTA-Massnahmen bei ihren Leistungskontrollen um.
Studierende mit NTA
- informieren die Examinierenden weiterhin direkt.
Examinierende
- best?tigen den Studierenden den Erhalt der Informationen zu deren NTA und sichern die Umsetzung der Massnahmen zu.
- setzen die NTA-Massnahmen bei ihren Leistungskontrollen um.
Schnellzugriffe für Examinierende
Schnellzugriff für Studienkoordinierende, LSPs
NTA-Liste in Tableau-Report (Zugriff von ausserhalb der ETH Zürich nur über VPN)Support für Examinierende
In den geschützte Seite FAQ finden Examinierende Informationen, die sie bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen bei Leistungskontrollen unterstützen.
Für konkrete Fragen steht das zur Verfügung.