Toolbox Bildbeschaffung
Diese Toolbox bietet Hinweise zu Bildquellen, nützliche Werkzeuge für die Bildrecherche und Wissenswertes zu rechtlichen Aspekten rund um die Beschaffung von Bildern.
Vor der Ver?ffentlichung abkl?ren:
- Wofür darf die ETH Zürich Bilder/Videos verwenden?
- Wie lautet der korrekte Bildnachweis?
- Haben die abgebildeten Personen ausdrücklich in die Verwendung der Fotos/Videos eingewilligt?
- Wurden die Teilnehmenden an Veranstaltungen im Vorlauf oder vor Ort über die Foto-/Videoaufnahmen informiert?
Toolbox: Rechte kl?ren und dokumentieren
Nutzen Sie dieses Formular zur detaillierten Kl?rung und nachvollziehbaren Download Dokumentation der Bildrechte (PDF, 57 KB). So k?nnen Sie Rechtsverst?sse vermeiden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Bildrechten.
Fotografierte Personen müssen in die Verwendung ihrer Fotos einwilligen. Bitte Formular für die Download Fotofreigabe (PDF, 196 KB) unterschreiben lassen.
Auf dem Bildportal E-Pics bietet die ETH Bibliothek verschiedene Bildkataloge für die ETH Zürich an.
Auf E-Pics befindet sich auch der Bildkatalog der Hochschulkommunikation: hk.e-pics.ch. Der Katalog enth?lt aktuelles Material zu Forschung, Lehre, zum 365体育官网_365体育备用【手机在线】leben und Portr?ts von ETH-Professor:innen. Diese Bilder dürfen von den ETH-Angeh?rigen und von dafür berechtigten externen Personen für die Kommu?nikation im ETH-Kontext verwendet werden
- Zugang für ETH-Angeh?rige: im ETH-Netzwerk oder via ETH-VPN
- Von Extern: Gastzugang per beantragen.
Standard-Bildnachweis für Bilder von E-Pics: [Name Bildautor:in] / ETH Zürich
Bilder von Adobe Stock
ETH-Angeh?rige k?nnen bei externe Seite Adobe Stock kostenlos Bildmaterial beziehen und gem?ss der ?externe Seite Lizenz für Bildungseinrichtungen? für ETH-Zwecke verwenden. Um Adobe Stock nutzen zu k?nnen, muss die ?Adobe Creative Cloud All Apps CC DC?-Lizenz über den IT Shop bezogen werden.
- ETH Userkonto ()
- ETH Passwort für E-Mail (Active Directory)
- One Time Password (OTP)
Falls Sie Probleme mit dem Login haben, wenden Sie sich bitte an den ID Service Desk.
Auswahl und Nutzung von Adobe Stock-Bildern
- Bild-Styleguide bei der Auswahl von Stock-Bildern anwenden.
- Innerhalb eines Themas einen gemeinsamen Bildstil w?hlen.
- Bildnachweise korrekt angeben.
- Adobe-Bilder dürfen in einer unver?nderten oder leicht bearbeiteten Form ausschlie?lich von und für die ETH Zürich und nur für nichtkommerzielle Zwecke genutzt werden.
Wann ist bei Adobe Stock-Bildern ein Bildnachweis n?tig
Bildnachweise sind nur bei redaktioneller Nutzung erforderlich, insbesondere wenn:
- das Bild in News-Beitr?gen oder redaktionellen Kan?len verwendet wird.
- es einen inhaltlichen Bezug zum Text aufweist (z.?B. thematische Illustration).
Kein Bildnachweis ist n?tig bei:
- Teasern (auch wenn das Bild auf der verlinkten Unterseite nicht erscheint)
- Stark bearbeiteten Bildern, die ein neues Werk darstellen (z.?B. Kollagen, Infografiken)
- Rein dekorativer Nutzung (z.?B. Hintergrundbilder, optische Aufwertung von Webinhalten, Plakate, Flyer)
- Verwendung von Iconsets, Patterns oder Mockups
Bildnachweise bei Kollagen, Bearbeitungen und Infografiken:
- Neues Werk (z.?B. stark bearbeitete Infografik): Kein Adobe-Credit/Bildnachweis erforderlich
- Leichte Bearbeitung: Credit n?tig
- Infografiken, die Adobe-Illustrationen enthalten, dürfen im redaktionellen Kontext verwendet werden.
Adobe-Vorgabe zum Bildnachweis
Im Bildnachweis müssen immer Adobe Stock UND der Name des/der Urheber:in genannt werden. Gem?? den Nutzungsbedingungen sollte der Bildnachweis die URL enthalten: [Name Bildurheber:in]/stock.adobe.com
Gratis-Bilddatenbanken meiden
Bei Bildern unter einer Creative-Commons-Lizenz gilt es, die Nutzungsbedingungen zu lesen und die geforderten Kennzeichungspflichten genau einzuhalten. Es kommt vor, dass Regelverst?sse abgemahnt werden, was teuer werden kann.
- Bei Bildern unter der Lizenz CC NC (non commerical) ist Vorsicht geboten: Die Verwendung in den Bereichen Hochschul-PR und Social Media kann als kommerziell ausgelegt werden.
- Bilder unter der Lizenz CC ND (no derivatives) dürfen nicht bearbeitet werden.
- Am wenigsten problematisch sind Bilder unter der Lizenz CC BY (by name). Zu beachten ist aber: Urherber:in korrekt nennen, Lizenz nennen und verlinken, transparent ausweisen, wenn am Bild etwas ver?ndert wurde.
- Creative-Commons-Bilder aus dem Bereich Open-Access-Wissenschaftspublikationen sind in der Regel weniger problematisch als solche von Bildportalen wie Flickr.
KI-generierte Bilder und Illustrationen
Kann ein Thema nicht mit authentischen Fotos bebildert werden, dann k?nnen auch Bildmontagen, Kollagen oder KI- Bilder zum Einsatz kommen. Werden Bilder mit Hilfe von KI generiert, dann gelten die gleichen Qualit?tsanforderungen wie für fotografisches Material. KI sollte mit besonderer Sorgfalt eingesetzt und stets transparent deklariert werden.
Wichtigste Pr?missen
- KI-Bilder sind kein Ersatz für redaktionelle Fotografie.
- Empfehlung: nur Bilder generieren, die es sonst nicht gibt
- Publikum darf nicht get?uscht werden
- Outputs dürfen keine Urheberrechte verletzen
- Nachweis ist Pflicht! Siehe Absatz ?Bildnachweise?
Bildbearbeitung
- Empfohlene Tools: Photoshop & Firefly
- Vorsicht mit Midjourney, da auch mit copyrightgeschütztem Material trainiert
- Bildbearbeitung durch KI ohne Ver?nderung der Aussage ist in der Regel unproblematisch.
- Achtung: gilt nicht für Newsbilder! Retouchen und Verfremdungen sind im redaktionellen Kontext heikel. Beispiel: Ein SW-Bild zu colorieren kann als Verf?lschung der Quelle angeschaut werden
Forschungsbilder
H?ufig stellen Forschende Bilder zu ihren Themen zur Verfügung. Wollen Autor:innen diese Bilder an externe Medien weitergeben, müssen sie vor der Ver?ffentlichung mit den Forschenden die Bildrechte kl?ren.
Für die Abkl?rungen und die Dokumentation k?nnen Sie das Formular Download Dokumentation Bildrechte (PDF, 57 KB) nutzen. Sind auf den Bildern Personen
zu sehen, sollte eine schriftliche Einwilligung der fotografierten Personen oder das unterschriebene Formular Download Fotofreigabe (PDF, 196 KB) vorliegen.
Webseite ?Medienbilder?
Auf der Webseite Medienbilder bietet die Hochschulkommunikation eine Auswahl von Bildern an, die von externen Medien ohne Rücksprache mit der ETH verwendet werden dürfen.
KI-Bilder und Medienarbeit
Es ist wichtig zu wissen dass Newsportale in der Regel keine KI-generierten Bilder annehmen.
Fotoshootings sind mit hohen Aufw?nden verbunden. Die Nutzung der Formulare in der Toolbox für Fotoshootings stellt sicher, dass rechtliche Aspekte gekl?rt sind und die Bildqualit?t den ETH-Anforderungen entspricht.
Toolbox: In drei Schritten zu einem Bild
1) Nutzungsrechte vertraglich regeln
Beauftragen Sie mit Vorteil Fotograf:innen, die einen Download Einzel- oder Rahmenvertrag (ZIP, 136 KB) abgeschlossen haben. ETH-Angeh?rige k?nnen die geschützte Seite Liste mit den Fotograf:innen herunterladen.
2) Schriftliches Briefing erstellen
Geben Sie den Fotografen alle notwendigen Informationen und nutzen Sie dafür das Template Download Fotobriefing (DOCX, 52 KB).
3) Einwilligungserkl?rung der fotografierten Personen einfordern
Fotografierte Personen müssen in die Verwendung ihrer Fotos einwilligen. Bitte Formular für die Download Fotofreigabe (PDF, 196 KB) vor dem Fotoshooting unterschreiben lassen.
Fotografieren und filmen an Veranstaltungen
Vor der Durchführung von Foto- oder Videoaufnahmen an Veranstaltungen ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden über die geplante Bildproduktion und die sp?tere Verwendung der Aufnahmen für die ETH-Kommunikation informiert werden. Der Hinweis wird z.B. in folgende Kommunikationsmittel integriert:
- Einladungen
- Landingpages
- Aush?nge
- Projektionen
Hier zwei Beispiels?tze:
- ?Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass an dieser Veranstaltung Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden.?
- ?Die Besucher:innen nehmen zur Kenntnis, dass w?hrend der Dauer der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit dieser Audioaufzeichnungen, Fotos, Filme oder Videoaufnahmen mit ihrer Person gemacht werden k?nnten, und stimmen zu, dass diese ohne finanzielle Entsch?digung bzw. zeitliche oder ?rtliche ?Einschr?nkung verwendet werden k?nnen.?
Wenn Teilnehmer:innen nicht fotografiert werden m?chten
Es kann eine M?glichkeit sein, verschiedenfarbige Lanyards oder gut sichtbare Sticker anzubieten, um Teilnehmer:innen zu kennzeichnen, die nicht fotografiert werden m?chten. Oder man definiert einen Bereich, in dem nicht fotografiert wird.
Aushang an Veranstaltungen
Nutzen Sie an Veranstaltungen den Download Aushang (PPTX, 57 KB) und/oder unsere oben genannten Textbausteine, um Besucher:innen über die Verwendung von Bildmaterial zu informieren.
Das Urheberrecht regelt, wer die Nutzungsrechte an einem Bild besitzt. Diese Rechte k?nnen übertragen oder lizenziert werden (z.B. durch ein Full Buyout).
Das Urheberpers?nlichkeitsrecht bleibt immer beim Urheber oder der Urheberin eines Werkes und ist nicht übertragbar. Es schützt die pers?nliche Verbindung zum Werk (z.B. das Recht auf Namensnennung).
Das Pers?nlichkeitsrecht liegt bei den abgebildeten Personen. Sollen Bilder für die ETH-weite Nutzung auf E-Pics oder für die Medienarbeit freigegeben werden, dann müssen die abgebildeten Personen eine Einwilligungserkl?rung (Formular: ?Fotofreigabe?) unterschreiben. Bei Veranstaltungen müssen die G?ste im Vorfeld informiert werden.
Vorgabe zu Bildnachweisen
Bei der Ver?ffentlichung von Bildern ist immer ein korrekter und vollst?ndiger Bildnachweis anzubringen. (Ausnahme: rein dekorative Bilder von Adobe Stock. Siehe ?Bilder von Adobe Stock?)
Standard-Bildnachweis:
?Bild? oder ?Illustration?: [Name Bildurheber:in] / [Rechteinhaber:in]
Beispiele:
- Bild: Berta Beispiel / ETH Zürich
- Bild: Max Mustermann / Keystone
- Illustration: Emma Exempel / adobe.stock.com
Vorsicht: Bei wissenschaftlichen Publikationen (Papers) müssen die Vorgaben individuell eingehalten werden
Alle KI-generierten Bilder müssen als solche gekennzeichnet werden
Bild mit KI erstellt: Ersteller:innen / ETH Zürich
Bild mit KI bearbeitet: Ersteller:innen / ETH Zürich
Bild mit KI erstellt: Adobe Stock (bei KI-gnerierten Adobe Stock-Bildern)