Übertritt Bachelor-Master
Sie m?chten von einem ETH Bachelor- in einen
ETH Master-Studiengang übertreten.
Für einige Master-Programme k?nnen Sie sich direkt über myStudies einschreiben, für andere müssen Sie sich bewerben.
HINWEIS
Falls Sie nach erfolgreichem Bachelor-Studium an der ETH Zürich ausgetreten sind und mit einem Master-Studium fortfahren m?chten, müssen Sie sich für einen Wiedereintritt bewerben.
Ein konsekutiver Master ist ein Master-Studiengang mit derselben Studienrichtung wie der Bachelor (z.B. Physik BSc > Physik MSc).
Es gibt auch konsekutive Master mit einer anderen Studienrichtung als der Bachelor (z.B. Maschineningenieurwissenschaften BSc > Management, Technologie und ?konomie MSc).
Bei solchen Master-Studieng?ngen ist im Anhang des entsprechenden Master-Reglements definiert, mit welchen Bachelor-Diplomen eine auflagenfreie Zulassung (ohne Bewerbung) m?glich ist.
Wenn Sie die ?bertrittsbedingungen für den konsekutiven Master erfüllen (vgl. Anhang des jeweiligen Master-Reglements), k?nnen Sie sich über myStudies für den Master einschreiben (siehe weiterführende Informationen unter ‘Zeitpunkt der Einschreibung’).
Nicht konsekutiver Master-Studiengang
Ein nicht konsekutiver Master ist ein Master-Studiengang mit einer anderen Studienrichtung als der Bachelor (z.B. Physik BSc > Chemie MSc), bei denen eine auflagenfreie Zulassung (ohne Bewerbung) nicht m?glich ist.
Eine ?bersicht der nicht konsekutiven Master-Studieng?nge ist ausgehend von der Webseite Studienangebot zu finden.
Wenn Sie in einen nicht konsekutiven Master-Studiengang übertreten m?chten, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Spezialisierter Master-Studiengang
Für spezialisierte Master-Studieng?nge gelten besondere Aufnahmebedingungen und die Anzahl der Studienpl?tze ist oft beschr?nkt.
Eine ?bersicht der spezialisierten Master-Studieng?nge ist ausgehend von der Webseite Studienangebot zu finden.
Wenn Sie in einen spezialisierten Master-Studiengang übertreten m?chten, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Joint Master-Studieng?nge werden in Zusammenarbeit mit in- und ausl?ndischen Universit?ten angeboten.
Für den ?bertritt in einen Joint Master-Studiengang, bei dem die ETH Zürich das ‘Leading House’ ist, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Für alle anderen Joint Master-Studiengang (bei dem eine andere Hochschule das ‘Leading House’ ist), gelten andere Bewerbungsverfahren.
Konsekutiver Master-Studiengang
Falls Sie sich im Fristsemester des Bachelors befinden und in einen konsekutiven Master übertreten m?chten, lesen Sie bitte weiter unter Kapitel ‘?bertritt in einen konsekutiven Master im Fristsemester Bachelor’.
Falls Sie sich nicht im Fristsemester des Bachelors befinden, k?nnen Sie sich über myStudies für den Master einschreiben, sobald die ?bertrittsbedingungen für den konsekutiven Master erfüllt sind (vgl. Anhang des jeweiligen Master-Reglements).
Für die Einschreibung sind nicht alle 180 KP n?tig.
Die Einschreibung ist nur m?glich nach der Freigabe der Semestereinschreibung (Herbstsemester: ca. Mitte Juli / Frühjahrssemester: ca. Mitte Dezember) und bis zum Endtermin der regul?ren Einschreibefrist (Ende der zweiten Semesterwoche).
Semestereinschreibungen müssen so lange fortgeführt werden, bis das Schlusszeugnis verfügt worden ist. Wer das Bachelor-Schlusszeugnis erst nach Ende der zweiten Semesterwoche erh?lt, muss sich zus?tzlich zum Master-Studiengang in ein weiteres Bachelor-Semester einschreiben.
Schreiben Sie sich nur in den Master ein, wenn Sie auch wirklich mit dem Master-Studium beginnen m?chten! Mit der Ersteinschreibung beginnt die Master-Frist zu laufen.
Falls Sie den Bachelor abschliessen und ohne Unterbruch im Master weiterstudieren m?chten, ist es wichtig, dass Sie sich zuerst in den Master einschreiben und erst dann den Diplomantrag stellen. Wird das Bachelor-Diplom erteilt, hat dies die automatische Exmatrikulation zur Folge!
Anderer Master-Studiengang / Joint Master-Studiengang (mit Leading House ETH)
Bei Master, bei denen Sie sich bewerben müssen, informiert Sie die Kanzlei zur Einschreibung, sobald Ihre Bewerbung vollst?ndig ist, Sie den Studienplatz angenommen haben und Ihre Anmeldung von der Zulassungsstelle weitergeleitet worden ist.
Die Einschreibung ist nur m?glich nach der Freigabe der Semestereinschreibung (Herbstsemester: ca. Mitte Juli / Frühjahrssemester: ca. Mitte Dezember) und bis zum Endtermin der regul?ren Einschreibefrist (Ende der 2. Semesterwoche).
Semestereinschreibungen müssen so lange fortgeführt werden, bis das Schlusszeugnis verfügt worden ist. Wer das Bachelor-Schlusszeugnis erst nach Ende der zweiten Semesterwoche erh?lt, muss sich zus?tzlich zum Master-Studiengang in ein weiteres Bachelor-Semester einschreiben.
Falls Sie den Bachelor abschliessen und ohne Unterbruch im Master weiterstudieren m?chten, ist es wichtig, dass Sie sich zuerst in den Master einschreiben und erst dann den Diplomantrag stellen. Wird das Bachelor-Diplom erteilt, hat dies die automatische Exmatrikulation zur Folge!
Wenn Sie sich im Fristsemester des Bachelors befinden und in einen konsekutiven Master übertreten m?chten, müssen Sie zuerst den Diplomantrag stellen, bevor Sie sich für den Master einschreiben k?nnen.
Teilen Sie dem Studiensekretariat mit, dass Sie mit dem konsekutiven Master weiterfahren m?chten und die Kanzlei informiert werden muss, sobald der Diplomantrag bearbeitet worden ist.
Sobald die Kanzlei vom Studiensekretariat benachrichtigt worden ist, gibt sie den Master für die Einschreibung frei und informiert Sie per E-Mail, dass Sie sich einschreiben k?nnen.
Das folgende Vorgehen ist nur bei einem ?bertritt in einen konsekutiven Master-Studiengang m?glich.
Pausieren ohne Exmatrikulation (Urlaubssemester) ist nur m?glich, sofern die Bachelor-Frist noch nicht erreicht ist.
Pausieren ohne Exmatrikulation (Urlaubssemester)
Wenn Sie zwischen dem Bachelor und dem effektiven Beginn des Masters pausieren oder ein Praktikum absolvieren m?chten, ohne exmatrikuliert zu werden, dann haben Sie zwei M?glichkeiten:
- Sie schliessen Ihr Bachelor-Studium ab und schreiben sich für den Master in ein Urlaubssemester ein. Bitte beachten Sie, dass die Master-Frist mit der erstmaligen Einschreibung zu laufen beginnt.
- Sie bleiben im Bachelor eingeschrieben und warten mit der Einschreibung in den Master, bis Sie effektiv mit dem Master-Studium beginnen. Bitte beachten Sie, dass Sie in dem Fall mit dem Stellen des Diplomantrags für den Bachelor warten müssen bis Sie sich für das Masterstudium einschreiben. Denn wird das Bachelor-Diplom erteilt, hat dies die automatische Exmatrikulation zur Folge.
Pausieren mit Exmatrikulation (Wiedereintritt)
Wenn Sie zwischen dem Bachelor-Abschluss und dem effektiven Beginn des Master-Studiums nicht eingeschrieben bleiben m?chten, dann k?nnen Sie den Diplomantrag für den Bachelor stellen. Wird das Bachelor-Diplom erteilt, werden Sie automatisch exmatrikuliert.
Sobald Sie das Master-Studium aufnehmen m?chten, k?nnen Sie sich - unter bestimmten Voraussetzungen - für einen Wiedereintritt bewerben.
Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der Studienstufe gegebenenfalls eine ?nderung der Studiengebühren zur Folge hat. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite Studiengebühren.