Jahresende

Wichtige Termine für 2025

Danach sind keine ?nderungen mehr m?glich für das Jahr 2025!

Der Mutationsschluss für lohnwirksame Ereignisse, die noch im Dezember 2025 erfolgen müssen, ist am Montag, 08. Dezember 2025. Antr?ge in ETHIS (HR-Workflow) müssen sp?testens dann durch die Budgetverantwortliche Person genehmigt sein.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Befristete Anstellungen, die am 31. Dezember 2025 enden und verl?ngert werden sollen, müssen bis 08. Dezember 2025 für eine Verl?ngerung genehmigt sein.
  • Auszahlungen, die nicht über HR-Workflow (ETHIS) abgewickelt, jedoch über HR ausbezahlt werden, müssen bis 08. Dezember 2025 bei HR eingetroffen sein.
  • geschützte Seite Abrechnungen für im Auftrag der ETH geleisteten Dienste müssen dem HR physisch bis 08. Dezember 2025 vorliegen.

Die Lohnzahlung erfolgt bis zum 22. Dezember 2025 auf das individuelle Lohnkonto.

Mitarbeitende im Lohnsystem, die allenfalls eine individuelle Lohnerh?hung und/oder einen Teuerungsausgleich erhalten, werden in der ersten Januarwoche per E-Mail informiert und k?nnen die Daten in ETHIS einsehen.

Jahresendprozess Zeitwirtschaft

Im Hinblick auf den Jahreswechsel 2025/2026 müssen Mitarbeitende der ETH Zürich die Zeiterfassung für das ganze Jahr 2025 termingerecht und korrekt abschliessen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen und Benutzungsanleitungen zum Jahresendprozess Zeitwirtschaft.

In ETHIS zur Verfügung

Sobald Ihre pers?nlichen Lohnunterlagen in ETHIS zur Verfügung stehen, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

17. Dezember 2025: Lohnabrechnung Dezember 2025

Ende Januar 2026: Lohnausweis 2025

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