Akademische Partnerinstitutionen

Beschreibung

Mitarbeitende akademischer Partnerinstitutionen der ETH Zürich sowie von Spit?lern, die für eine l?ngere Zeitdauer projektbezogen Zugriff auf ETH IT-Infrastruktur und Daten oder physischen Zutritt ben?tigen. Grunds?tzlich erfolgt dies im Rahmen bestehender Vereinbarungen.

Zweck

  • Forschungszweck
  • Ausnahmefall Doppelprofessuren: Administrative Zwecke (Rolle gem?ss Finanzreglement) vorbehaltlich Genehmigung Vizepr?sident:in für Finanzen & Controlling nach Art. 32 Abs. 4 Finanzreglement

Voraussetzungen

  • Anstellung an einer in- oder ausl?ndischen Hochschule oder einem Forschungsinstitut oder einem Spital
  • Vereinbarungen der ETH Zürich mit Partnerhochschulen oder Forschungsinstituten oder Spit?lern über gemeinsame Institute, Kompetenzzentren, Technologieplattformen, u.?. (geschützte Seite Auflistung Akademische Partnerinstitutionen)

 

Arbeitsbewilligung

G?ste dieser Kategorie werden vom Migrationsamt nicht als G?ste in offizieller Funktion angesehen. Die ETH Zürich kann für diese G?ste keine Aufenthaltsbewilligungen beantragen, da keine rechtlichen Grundlagen dafür bestehen. Für diese G?ste gelten je nach Herkunftsland, Aufenthaltstitel und Visum unterschiedliche Bestimmungen.

Weitere Informationen zu Arbeitsbewilligungen 

Erforderliche Dokumente im G?steworkflow

Alle im G?steworkflow ben?tigten Dokumente für G?ste dieser Kategorie als Download:
Download Unterlagen für G?ste (PDF, 131 KB)

Hinweise

  • Falls Services ben?tigt werden, die in der obenstehenden Tabelle nicht spezifiziert sind: Bitte kl?ren Sie über ein IT-Support-Ticket ab, ob diese zur Verfügung gestellt werden k?nnen.
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