Individuelle Kooperationen für Forschung, Lehre und Wissenstransfer

Beschreibung

  • Mitarbeitende in- und ausl?ndischer Forschungspartner von ETH-Professuren ohne schriftliche Vereinbarung und im Rahmen von informellem Wissensaustausch. Es besteht keine Notwendigkeit von Pr?senz vor Ort.
  • Gastreferent:innen, welche sich auf Einladung an der ETH aufhalten und über keinen Lehrauftrag im Sinne von Art. 17a ETH-Gesetz verfügen.
  • Studierende und Schüler:innen anderer Institutionen für die pers?nliche Weiterbildung

Zweck

Forschungszweck; Zweck des Wissenstransfers oder losen Austausches

Voraussetzungen

  • Anstellung ausserhalb der ETH

Student:in oder Schüler:in

  • Student:in oder Schüler:in einer anderen Institution

Arbeitsbewilligung

G?ste dieser Kategorie werden vom Migrationsamt nicht als G?ste in offizieller Funktion angesehen. Die ETH Zürich kann für diese G?ste keine Aufenthaltsbewilligungen beantragen, da keine rechtlichen Grundlagen dafür bestehen. Für diese G?ste gelten je nach Herkunftsland, Aufenthaltstitel und Visum unterschiedliche Bestimmungen.

Weitere Informationen zu Arbeitsbewilligungen 

Erforderliche Dokumente im G?steworkflow

Alle im G?steworkflow ben?tigten Dokumente für G?ste dieser Kategorie als Download:
Download Unterlagen für G?ste (PDF, 131 KB)

Hinweise

  • Falls Services ben?tigt werden, die in der obenstehenden Tabelle nicht spezifiziert sind: Bitte kl?ren Sie über ein IT-Support-Ticket ab, ob diese zur Verfügung gestellt werden k?nnen.

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