Risikoversicherung
Die Risikoversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Tod oder Invalidit?t. An der ETH Zürich sind alle befristet angestellten Mitarbeitenden und Praktikant:innen, deren AHV-?Jahreslohn den Betrag der einfachen maximalen AHV-?Altersrente nicht übersteigt, über die Baloise versichert.
Aufnahmebedingungen
In die Risikoversicherung werden automatisch alle Personen aufgenommen, die ein befristetes Praktikums- oder Arbeitsverh?ltnis an der ETH Zürich haben und bis maximal CHF 22'680 verdienen (BVG-Eintrittsschwelle) – der AHV-Jahreslohn darf den Betrag der einfachen maximalen AHV-Altersrente nicht übersteigen – sowie nicht pensionskassenpflichtig sind.
Pr?mien
Die Versicherungspr?mie wird monatlich vom Lohn abgezogen. Die Beitr?ge setzen sich wie folgt zusammen:
- versicherte Person: 0.61% des AHV-pflichtigen Bruttolohnes pro Monat
- Arbeitgeberin: parit?tische Beteiligung (d.?h. zu gleichen Teilen wie die versicherte Person)
Die Pr?mienbeitr?ge dienen ausschliesslich der Absicherung gegen Risiken wie Tod oder Invalidit?t und werden nicht angespart, um sp?ter eine Altersleistung zu finanzieren.
Versicherungsschutz kompakt
Die Aufnahme in die Risikoversicherung erfolgt grunds?tzlich ohne Gesundheitsprüfung, jedoch unter Voraussetzung der vollen Erwerbsf?higkeit.
Personen, die am ersten Tag Ihrer Anstellung nicht voll erwerbsf?hig sind, werden erst bei Wiedererlangung der vollen Erwerbsf?higkeit in die Versicherung aufgenommen.
Invalidit?t bzw. Erwerbsunf?higkeit liegt vor, wenn Sie als versicherte Person aufgrund einer medizinisch nachweisbaren Krankheit ganz oder teilweise nicht in der Lage sind, Ihren Beruf oder eine andere Erwerbst?tigkeit auszuüben. Eine Invalidit?t gilt als gegeben, sobald ein rechtskr?ftiger Rentenentscheid der Eidgen?ssischen Invalidenversicherung (IV) vorliegt.
Leistungen
Anspruch auf die vollen reglementarischen Leistungen besteht ab einem Invalidit?tsgrad von mindestens 70%. Bei einem Invalidit?tsgrad unter 70% werden die Leistungen entsprechend dem Grad der Beeintr?chtigung externe Seite gem?ss Artikel 24 BVG angepasst. Eine Teilinvalidit?t von weniger als 40% berechtigt nicht zu Leistungen.
Tritt die Invalidit?t vorübergehend oder dauerhaft ein, wird die Invalidenrente nach einer Erwerbsunf?higkeit von 24 Monaten ausbezahlt. Die H?he und Dauer der Leistungen sind wie folgt geregelt:
- Volle Invalidenrente (Invalidit?t >70%): CHF 18'000 pro Jahr
- Bei Invalidit?tsgraden zwischen 40% und 70% erfolgt eine anteilige Leistung gem?ss BVG
- Leistungsdauer: Bis zur Pensionierung oder Tod
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte Ihre:n HR Partner:in.