Gesundheitsschutz

SGU sorgt für sichere Arbeitspl?tze an der ETH und ber?t Sie bei Fragen zum Gesundheitsschutz.

Für ETH-Angeh?rige mit arbeitsassoziierten gesundheitlichen Beschwerden besteht die M?glichkeit, eine vertrauliche und kostenlose arbeits?rztliche Abkl?rung in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf erfolgt diese in Kooperation mit den behandelnden ?rztinnen und ?rzten. Je nach Situation wird eine Konsultation und/oder eine Arbeitsplatzbegehung geplant. Im Anschluss werden Massnahmen erarbeitet, die zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation führen und der langfristigen Erhaltung der Arbeits- und Leistungsf?higkeit dienen.  Es ist empfehlenswert, jedoch nicht erforderlich, die vorgesetzte Person vorab zu informieren. Eine arbeitsmedizinische Beratung ist auch im Falle einer ver?nderten Arbeits- oder Leistungsf?higkeit infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls angezeigt. Anmeldungen sind per E-Mail an m?glich.

Die ETH Zürich bietet ihren Mitarbeitenden eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung an, um die Gesundheit und Sicherheit bei speziellen Arbeitsbedingungen zu gew?hrleisten. Diese Untersuchung richtet sich insbesondere an Personen, die Nachtarbeit, Pikettdienst, Tierpflege, Arbeiten in Biosafety-Laboren oder T?tigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosph?re ausüben. Die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung stellt einen wichtigen Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements der ETH Zürich dar. Sie tr?gt dazu bei, die Gesundheit und Leistungsf?higkeit der Mitarbeitenden zu erhalten und zu f?rdern. Für weitere Informationen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte nach Rücksprache mit ihrer vorgesetzten Person an .

Langes Sitzen bei der Büroarbeit, Bildschirm- und Computerarbeit, repetitive Bewegungsabl?ufe und einseitige Belastungen führen mitunter zu Verspannungen und Schmerzen am Bewegungsapparat. Kopfweh, Nackenschmerzen oder Schmerzen in den Schultern und Armen sind m?gliche Symptome. Die ?berprüfung des pers?nlichen Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Anpassungen nach ergonomischen Gesichtspunkten k?nnen dazu beitragen,  Beschwerden zu verringern oder sogar ganz verschwinden zu lassen. Mit geringfügigen Ver?nderungen – beispielsweise an der Einstellung der Tischh?he oder dem Bürostuhl – kann eine grosse Wirkung erzielt werden. Mit dem ?Infoblatt Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz? (PDF, 140 KB) k?nnen Sie eine erste ?berprüfung Ihres Bildschirm-Arbeitsplatzes vornehmen und kleine Anpassungen selbstst?ndig durchführen.

Für weitergehende Informationen finden Sie im SGU-Ausbildungsangebot einen Kurs zum Thema ?Ergonomie am Bildschirm-Arbeitsplatz?. Die Expert:innen der Sektion Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umwelt vermitteln Ihnen die Grundlagen der Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz und erkl?ren, wie Sie gesund und ermüdungsfrei am Bildschirm arbeiten. Für interessierte Organisationseinheiten und Gruppen werden Ergonomie-Workshops auch vor Ort an ihrem Arbeitsplatz angeboten.

Im Einzelfall und bei Bedarf wird eine individuelle Beratung bzw. Arbeitsplatzabkl?rung durchgeführt. Dieser Fall ist dann gegeben, wenn Mitarbeitende unter Beschwerden leiden, die sich durch Anpassung der vorhandenen ergonomischen Bedingungen nicht mindern lassen. Für weitere Fragen und zur Anmeldung kontaktieren Sie nach Rücksprache mit Ihrer vorgesetzten Person .

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Weitere ETH-Angebote und Kurse zur Gesundheitspr?vention finden Sie hier:

Personen, die im Freien arbeiten, sind der Sonne und damit potenziell krebserzeugender, ultravioletter Strahlung ausgesetzt. Schutzmassnahmen gegen UV-Strahlung sind beim Arbeiten im Freien notwendig. Dabei ist zu beachten, dass technische Massnahmen wie der Einsatz von Sonnensegeln und organisatorische L?sungen – beispielsweise die Verlagerung der Arbeit in Zeiten mit geringerer UV-Belastung, also am frühen Morgen oder sp?ten Nachmittag – Vorrang haben. Reichen diese Massnahmen nicht aus oder k?nnen diese nicht umgesetzt werden, muss k?rperbedeckende Kleidung und Kopfschutz mit entsprechendem UV-Schutz getragen werden. An letzter Stelle – wenn kein anderer Schutz m?glich ist – steht die Verwendung von Sonnenschutzmitteln mit einem hohen Lichtschutzfaktor.
Wir empfehlen verschiedene, geprüfte Sonnenschutzprodukte mit UV-Schutzfaktor im Sinne einer pers?nlichen Schutzausrüstung für den Gebrauch w?hrend der Arbeit z. B. über die Online-Plattform .

Unsere H?nde werden bei manuellen beruflichen T?tigkeiten stark beansprucht und brauchen besonderen Schutz und Pflege, damit sie gesund bleiben. Nicht nur das Tragen von Handschuhen schützt die H?nde, auch eine Hautschutzcreme, bereits vor der Arbeit angewendet, hilft der Haut, ihre Schutzfunktion zu erfüllen. In unserem Hautschutzplan finden Sie die notwendigen Hinweise. Nach der Arbeit empfehlen wir, eine Hautpflegecreme anzuwenden, welche die Regeneration f?rdert und Hautproblemen vorbeugt. Das Merkblatt Schutz und Pflege der H?nde liefert passende Informationen.

Masernimpfung

Das Masernvirus ist fünf- bis sechsmal so ansteckend wie eine saisonale Grippe. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist die Erkrankung an Masern für Kinder und Erwachsene nicht harmlos. Masern k?nnen schwerwiegende Komplikationen wie beispielsweise Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung verursachen.
Die Rahmenbedingungen an den Hochschulen und Universit?ten, mit grossen Menschenansammlungen auf engem Raum, begünstigen ?bertragungen: Eine angesteckte Person, die noch keine Symptome entwickelt hat, kann alle in einem Auditorium versammelten Menschen dem Virus aussetzen.

Die Masernimpfung (zwei Dosen im Abstand von mindestens einem Monat) wird allen empfohlen, die sich noch nie mit der Krankheit infiziert haben. Die Impfung dient einerseits dem Selbstschutz, andererseits verhindert sie ?bertragungen auf Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden k?nnen (S?uglinge, schwangere Frauen und Personen mit einem geschw?chten Immunsystem). Es lohnt sich zu prüfen, ob Sie ansteckungsgef?hrdet sind. ?ber eine Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob Sie immun sind. Weitere Informationen finden Sie beim externe Seite Bundesamt für Gesundheit (BAG) oder beim  externe Seite Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion.

Für Studierende ist die Impfung wichtig: Im Falle eines Masernausbruchs kann der Kantonsarzt für alle nicht gegen Masern immunen Personen, die Kontakt zu einer potenziell ansteckenden Person hatten, einen Ausschluss von bis zu 3 Wochen aus der Institution verh?ngen ? auch mitten im Semester oder w?hrend der Prüfungszeit.

Spezialimpfungen

ETH-Angeh?rige sind im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten im Labor, bei Feldversuchen oder auf Exkursionen mitunter besonderen Infektions- oder Ansteckungsrisiken ausgesetzt, die sich durch eine Impfung vermindern lassen. Die Kosten für die Impfung von ETH-Mitarbeitenden, die aufgrund ihrer beruflichen T?tigkeit an der ETH eine Spezialimpfung ben?tigen, werden durch die ETH getragen. Die betroffenen Einheiten (Professuren, Institute und andere organisatorische Einheiten) kommen für diese Kosten auf. Studierende kommen in der Regel selbst für die Kosten der Impfungen auf.

Zur Beratung und Durchführung der Impfungen k?nnen Sie sich entweder an das externe Seite Zentrum für Reisemedizin / Universit?t Zürich oder an das externe Seite Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene (AEH) wenden.

Eine der Spezialimpfungen, zu der am h?ufigsten nach Informationen gesucht wird, ist die Zeckenimpfung: Informationen zur Zeckenenzephalitis (FSME) und der Impfung erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG externe Seite ?Zeckenenzephalitis (FSME)?.

Grippeimpfung

Die Grippeschutzimpfung geh?rt wie andere Basisimpfungen und erg?nzende Impfungen im Rahmen des Schweizerischen Impfplanes zur individuellen pers?nlichen Gesundheitsvorsorge, daher bietet die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt keine Grippeimpfungen mehr an.

Für ETH-Angeh?rige mit beruflichem Kontakt zu Patient:innen oder Proband:innen, für Mitarbeitende von Kinderkrippen sowie für Forschende mit beruflichem Kontakt zu Hausgeflügel oder Wildv?geln, ist die Grippeimpfung aus beruflichen Gründen empfohlen. Die Durchführung erfolgt dezentral bei der Haus?rztin oder in einer Impfapotheke, die Kosten gehen zu Lasten der zust?ndigen Organisationseinheit.

Als ?jugendlich? gelten Arbeitnehmende bis zum 18. Geburtstag. externe Seite Gef?hrliche Arbeiten sind für Jugendliche grunds?tzlich verboten. Die ETH Zürich berücksichtigt, dass Jugendliche noch wenig Erfahrung haben, ihr Bewusstsein für Gefahren noch nicht vollst?ndig ausgebildet ist und sie weniger leistungsf?hig als Erwachsene sind. Sie dürfen nicht überanstrengt werden. Zum Schutz ihrer Gesundheit erfolgt vor Anstellung eine vertrauliche, fachspezifische,  fragebogenbasierte, arbeits?rztliche Eignungsuntersuchung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Human Resources. Auf Wunsch erfolgt eine individuelle Impfberatung. W?hrend der Einführungswoche werden in Workshops wichtige pr?ventive Themen, wie ermüdungsfreies Arbeiten am Bildschirm, Hautschutz in Werkstatt und Labor, sowie wirksame Strategien zum Umgang mit externe Seite Herausforderungen vermittelt.

Als werdende Mutter haben Sie und ihr Kind ein Recht auf besonderen Gesundheitsschutz. Wenden Sie sich deshalb bereits bei Planung einer Schwangerschaft, sp?testens jedoch ab Kenntnis der Schwangerschaft an die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU), damit diese frühzeitig eine individuelle Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes vornehmen kann. Eine Risikobeurteilung hat den Zweck, allf?llige gesundheitliche Belastungen für Mutter und Kind durch geeignete Schutzmassnahmen auszuschliessen. Die Risikobeurteilung wird auf Wunsch vertraulich durchgeführt.

Gesundheitliche Belastungen für Mutter und Kind

Das Download Download SGU-Merkblatt zu Schwangerschaft und Stillzeit (PDF, 182 KB) informiert detailliert über die m?glichen gesundheitlichen Belastungen und Risiken w?hrend Schwangerschaft und Stillzeit. Falls Sie einer solchen Gef?hrdung ausgesetzt sind, wenden Sie sich an die Abteilung SGU. Eine Auflistung der unzul?ssigen Arbeiten finden Sie auch in der externe Seite externe Seite Mutterschutzbroschüre des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO.

Tagesschlüssel Stillzimmer für stillende Tagesg?ste  

Die Tagesschlüssel für die Stillzimmer k?nnen bei jedem ISC spontan angefordert werden, wenn stillende Tagesg?ste für einen oder mehrere Tage aus einem bestimmten Anlass an der ETH sind.

Die R?ume k?nnen ebenfalls von Personen mit gesundheitlicher Beeintr?chtigung und Müttern als Rückzugsort genutzt werden. Auf dem Plan Rückzugsr?ume finden Sie neben den Standorten auch Angaben zu der Ausstattung der R?ume.

ETH-Angeh?rige erfassen einen Schlüsselantrag im GMIS oder per Mail an und k?nnen nach drei Arbeitstagen den Schlüssel beim zust?ndigen ISC beziehen.
G?ste, k?nnen sich beim ISC HG D 61.1. oder HIL D 25.1. einen Schlüssel für einen einmaligen Zugang auszuleihen.

Kontakt

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