Neue Verordnung für Dual-Use-Exportkontrollen
Der Bundesrat hat die Güterkontrollverordnung angepasst und Regeln für Dual-Use-Güter im Bereich neuer Technologien erlassen. Diese traten am 1. Mai in Kraft und betreffen verschiedene Forschungs- und Lehrbereiche der ETH Zürich.
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Der Bundesrat hat die Güterkontrollverordnung (GVK) angepasst. Ziel der Anpassung ist es, die Schweizer Regelung besser mit jener ihrer wichtigsten Handelspartner zu harmonisieren. Betroffen sind s?mtliche Waren, Technologien und Software in Bereichen wie Quantencomputing, fortschrittlicher Halbleiterherstellung, künstlicher Intelligenz und additiver Fertigung, die sowohl für zivile als auch für milit?rische Zwecke verwendet werden k?nnen (dual-use). Diese Güter unterliegen seit dem 1. Mai 2025 einer Bewilligungspflicht bei der Ausfuhr.
Mit der Anpassung will die Regierung dem technischen Fortschritt Rechnung tragen und die schweizerische Exportkontrolle international harmonisieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Schweizer Wirtschaft und Forschung weiterhin Zugang zu den betroffenen Technologien hat.
Forschende sind verantwortlich
Für die Einhaltung der neuen Regeln sind alle Mitarbeitenden der ETH Zürich verantwortlich, die mit den betroffenen Technologien in Forschung und Lehre arbeiten. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- die Weitergabe technischen Wissens (ab TRL 4), als auch
- physische Güter, wie Prototypen, die aus diesen neuen Technologien hervorgehen,
k?nnen beim Austausch und Versand ins Ausland unter die neuen Regelungen fallen. Die Grundlagenforschung (< TRL4) ist davon grunds?tzlich nicht betroffen, hingegen daraus entwickelte physische Prototypen für den Machbarkeitsnachweis sehr wohl.
Das Eidgen?ssisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat eine Liste mit den neu regulierten Technologien ver?ffentlicht. Bei Fragen zur neuen Güterkontrollverordnung und zur Unterstützung zur Beantragung von Exportbewilligungen steht die Exportkontrollstelle der ETH Zürich gerne zur Verfügung.
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